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Interessante Details aus unserer Gemeindepolitik

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Hier finden Sie zukünftig alle Auszüge und Details zu relevanten öffentlichen Aussagen, Vereinbarungen, Schriftverkehr und vieles mehr! 

Dringlichkeitsantrag der Vision Leonhard zum Thema Hochwasserschutz wird 2020 durch die Fraktion ÖVP abgelehnt! 2024 verlieren viele ihr Hab und Gut!

Faktencheck Hochwasser
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Bild: https://noev1.orf.at/stories/370730

 

Auszug aus dem öffentlichen Protokoll vom Juni 2020!

[...] Dringlichkeitsantrag GGR DI Radlbauer betreffend:

Aufgaben des Hochwasserschutzes am Melkfluss und Mankfluss
 

Erklärung warum Antrag gestellt wird:

Beim Hochwasserereignis vom 12. Juni 2020 zeigten sich mehrere Schwachstellen und verschiedene Ansatzpunkte für die laufenden Hochwasserschutzplanungen des zentralen Ortsgebietes und auch außerhalb der Ortsgebiete. Die erforderlichen Schritte (z.B.: Untersuchungen Wegabsenkung Halmer-Reber, oder Teilhochwasserschutz Mühlenweg-Melkfeld) sind zeitnahe voranzutreiben. Derzeit können für Variantenentwürfe die jüngsten Erkenntnisse noch besser nachgefragt und mitberücksichtigt werden.

Aufgrund der beschränkten Zeitressourcen des Bürgermeisters und der vorhandenen Kompetenzen im Ausschuss für Abwasserangelegenheiten wird beantragt die Agenden für den Hochwasserschutz am Melkfluss und Mankfluss dem Ausschuss für Abwasserangelegenheiten zuzuweisen.

 

Der Gefertigte stellt daher folgenden Antrag:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Leonhard am Forst wolle in seiner Sitzung am 2. Juli 2020 beschließen:·

 

Die Aufgaben der Hochwasserschutzplanungen am Melkfluss und am Mankfluss sind vom Herrn Bgm. dem Ausschuss für Abwasserangelegenheiten zur Bearbeitung zuzuweisen. Bgm. Resel sieht im vorliegenden Antrag keine Dringlichkeit gegeben.

 

Abstimmung:

9    JA-Stimmen (VL, FPÖ, SPÖ)
12  NEIN-Stimmen (ÖVP).

Wortmeldungen werden im Gemeinderat in den Protokollen ab sofort nicht mehr dokumentiert! Klarer Wunsch nach Intransparenz!

Faktencheck Wortmeldungen

Auszug aus dem öffentlichen Protokoll vom Mai 2024!

[...] Punkt 02.) Beschlussprotokolle.

Da es regelmäßig Einsprüche zu den Sitzungsprotokollen gibt, die großteils nicht Beschlussanträge bzw. Gemeinderatsbeschlüsse selbst betreffen, wird zur Entlastung der Gemeindeverwaltung bzw. des oder der Bediensteten, die mit der Abfassung des Sitzungsprotokolls betraut ist, auf das Mindesterfordernis des § 53 NÖ Gemeindeordnung zurück gegriffen.

 

Demnach werden neben dem Sachverhalt künftig nur mehr die gestellten Anträge und die gefassten Beschlüsse protokolliert. Von der in der Vergangenheit gemachten abweichenden Praxis, dass Wortmeldungen „auf Wunsch“ protokolliert werden, wird daher nicht mehr eingegangen. Es wird lediglich protokolliert, welche Gemeinderätin bzw. welcher Gemeinderat Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt vorgebracht hat.

 

Diese Vorgangsweise ist z.B. auch in den Gemeinden Mank, Ruprechtshofen, Oberndorf a.d.Melk und Wieselburg gelebte Praxis und wird auch vom NÖ Gemeindebund in dieser Form empfohlen. Ab sofort werden Sitzungsprotokolle als sogenannte „Beschlussprotokolle“ geführt, womit das Mindesterfordernis nach § 53 NÖ Gemeindeordnung erfüllt ist. Etwaige bisherige Vereinbarungen und Beschlüsse des Gemeinderates zur Abfassung von Sitzungsprotokollen werden gleichzeitig außer Kraft gesetzt. Nicht davon berührt sind schriftliche Einwendungen gegen ein Sitzungsprotokoll, die nach § 53 Abs. 5 der NÖ Gemeindeordnung vorgesehen sind.

 

Statement Gemeinderat Mitterbauer zum Tageordnungspunkt 02: Beschlussprotokolle: Den Vorschlag, dass künftig nur noch die gestellten Anträge und gefassten Beschlüsse protokolliert werden und Wortmeldungen auf Wunsch nicht mehr im Protokoll festgehalten werden sollen, halte ich demokratiepolitisch für äußerst bedenklich. Es ist unabdingbar, dass die Meinungsäußerungen und Argumente aller Gemeinderäte in den Sitzungsprotokollen auf Wunsch festgehalten werden. Dies dient nicht nur der Dokumentation, sondern auch der Nachverfolgung von Diskussionen und dem Verständnis für nachfolgende Entscheidungen bzw. Beschlüsse. Die Absicht, auf dieses wichtige Element der Protokollierung zu verzichten, erscheint mir als ein Schritt zurück im Bezug auf Transparenz und demokratische Prinzipien. Als Begründung für diesen Schritt, die Entlastung der Gemeindeverwaltung heranzuziehen, halte ich für vorgeschoben und unangebracht. Das Streben nach Effizienz sollte niemals auf Kosten der demokratischen Prozesse gehen. Die Vergleiche mit anderen Gemeinden finde ich in diesem Fall ausnahmsweise unangebracht. Keiner von uns kann nachvollziehen, wie in anderen Gemeinden Beschlüsse zu Stande kommen und ob bei den genannten Beispielen nicht die politischen Verhältnisse eindeutiger sind oder aufgrund von vorangegangener Ausarbeitung der jeweiligen Themen ohnehin mehr Konsens herrscht. Ich bitte daher nachdrücklich darum, diese Entscheidung zu überdenken und sicherzustellen, dass Meinungsäußerungen der Gemeinderäte auf Wunsch weiterhin im Protokoll verzeichnet werden. 

GR Enigl und GGR DI Radlbauer schließen sich diesen Wortmeldungen von GR Mitterbauer an.

Antrag Bgm. Resel

Der Gemeinderat möge wie im Sachverhalt beschrieben die Zustimmung für die Abfassung der Sitzungsprotokolle für Gemeinderat und Vorstand als „Beschlussprotokolle“ erteilen, was dem Mindesterfordernis nach § 53 NÖ Gemeindeordnung entspricht. Etwaige bisherige Vereinbarungen und Beschlüsse des Gemeinderates zur Abfassung von Sitzungsprotokollen werden gleichzeitig außer Kraft gesetzt. Nicht davon berührt sind schriftliche Einwendungen gegen ein Sitzungsprotokoll, die nach § 53 Abs. 5 der NÖ Gemeindeordnung vorgesehen sind.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen

Abstimmung:

11  JA-Stimmen (ÖVP)
9    NEIN-Stimmen (VL, FPÖ, SPÖ).

Fahrtendienst in den Ausschuss übergeben - bis dato ist nichts geschehen = die Vision Leonhard setzt nun um!

Faktencheck Fahrtendienst

Auszug aus dem öffentlichen Protokoll vom Dezember 2020!

[...] Die Gemeinderäte Gerhard Dragovits (VL), Erich Radlbauer (VL), Hans-Peter Buber (VL), Franz Hörmann (VL), Christoph Mitterbauer (VL), Martina Wally (VL), Richard Punz (FPÖ) und Erich Wagner (ÖVP) haben einen schriftlichen Antrag betreffend Ärztefahrtendienst eingebracht.
 

Erklärung warum Antrag gestellt wird:

Ausgelöst durch die Pensionierung von Dr. Ingrid Lebersorger und der damit verbundenen Ordinationschließung hat sich nicht nur ein ärztlicher Versorgungsnotstand für sehr viele Bürger/innen im Zentralraum von St. Leonhard und Ruprechtshofen ergeben, sondern als Folge davon, muss in Zukunft eine Wegstrecke von bis zu 6 Kilometer Entfernung zur nächstgelegenen Arztpraxis in Kauf genommen werden. Ein Teil der Bevölkerung wird auf die Hilfsbereitschaft im eigenen Verwandten- und Freundeskreis angewiesen sein, um zu einer Arztpraxis zu kommen. Die Verfügbarkeit eines Transportmittels ist im Ernstfall jedoch nicht garantiert. Da die Kassenstelle in St. Leonhard nach wie vor unbesetzt ist, sehen wir auch die Gemeinde in Verantwortung sich dem Thema „Ärztefahrtendienst“ zu befassen. Die Gefertigten stellen daher folgenden Antrag:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Leonhard wolle in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 beschließen, dass ein Ausschuss damit beauftragt wird die Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Einrichtung eines Ärztefahrtendienstes auszuloten. GGR Dragovits erläutert dazu nochmals die Antragsbegründung und es habe sich erfreulicher Weise jetzt eine Lösung zur Arztnachfolge ergeben. Nichts testo trotz sind rund 430 Personen über 70 Jahre bzw. 193 Personen über 80 Jahre, wo nicht immer eine Möglichkeit für eine Fahrgelegenheit gegeben ist, sei es für Hausarzt, Facharzt oder sonstige Besuchsfahrten etc.. GR Wenninger und Vizebgm. Gruber weisen auf die Angebote von der CARITAS Hauskrankenhilfe sowie vom Seniorenbund hin. Nach mehreren Wortmeldungen wird zu diesem Thema eine Beratung im Ausschuss empfohlen, wo auch alle jetzt schon vorhandenen Angebote dazu aufgelistet werden sollen. GGR DI Radlbauer zieht namens der VL den gegenständlichen Antrag zurück und formuliert folgenden neuen Antrag:

Der Ausschuss für Familie, Kultur, Gesundheit und Soziales möge sich mit dem Thema Fahrtendienst für hilfsbedürftige Personen befassen und Möglichkeiten dazu prüfen unter Einbeziehung der derzeit schon vorhandenen Angebote, die zusammengetragen und aufgelistet werden sollen.

Der Ausschuss für Familie, Kultur, Gesundheit und Soziales hat den Antrag auf Einrichtung eines Fahrtendienstes behandelt. Dabei wurde beschlossen:

  • Möglichkeitsprüfung und Zusammenstellung bestehender Angebote:
    Der Ausschuss sollte alle bereits vorhandenen Fahrtendienst-Angebote (z. B. CARITAS-Hauskrankenhilfe, Seniorenbund) auflisten und prüfen, wie diese erweitert oder besser koordiniert werden können​.

  • Ergebnis: Der Antrag, dass der Ausschuss diese Prüfung durchführen soll, wurde einstimmig beschlossen. Allerdings gibt es keine protokollierten weiteren Hinweise, dass eine neue Initiative oder ein zusätzlicher Dienst eingerichtet wird. Das Thema scheint nicht mehr priorisiert behandelt worden zu sein.

Abstimmung:

einstimmiger Beschluss der weiteren Bearbeitung im Ausschuss

Ergebnis: keines

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